Die Assistenzhunde

Viele Menschen müssen sich voll und ganz auf ihre Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde verlassen können. Gerade Menschen mit besonderen Anforderungen sind von den Leistungen und der Qualität ihrer vierbeinigen Partner abhängig.
Als Assistenzhunde gelten beispielhaft:
- Blindenführhunde
- Servicehunde für gehbehinderte Menschen
- Signalhunde für gehörlose Menschen
- Signalhunde für Diabetiker
- Signalhunde für Epileptiker
Sogenannte Assistenzhundetrainer und Anbieter solcher Hundeausbildungen stürmen rudelweise auf den Markt. Ihre Qualifizierungen sind jedoch oft bedenklich und ihre Ausbildungsmethoden oft nicht mehr zeitgemäß.
Viele Menschen mit besonderen Anforderungen erwarten, dass ihre Hunde tierschutzkonform, nach neuesten Methoden und mittels positiver Verstärkung ausgebildet werden. Ein gut motivierter Hund arbeitet verlässlicher als ein gezwungener.
Die einheitliche Prüfungsordnung für Assistenzhunde gewährleistet Verlässlichkeit und Sicherheit. Davon profitieren die Hundehalter, die oftmals notwendigen Sponsoren, sowie das gesamte Umfeld.
Ausbildner für Blindenführ- Service- und Signalhunde tragen eine hohe Verantwortung. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sie zyklisch auf ihre Fähigkeiten überprüft werden. Wie sonst soll sich ein Hundehalter über die Qualifikationen des Trainers und damit auch über die Fähigkeiten seines Hundes vergewissern?
Auch die Qualität der Prüfer ist relevant und kann nur durch eine regelmäßige Zertifizierung auf konstant hohem Niveau gehalten werden.
DOGAUDIT® erarbeitet und bietet diese standardisierten Zertifizierungen. So wird sichergestellt, dass sowohl Hunde, Hundetrainer und deren Prüfer nach den neuesten Erkenntnissen und Methoden arbeiten.
Leitung: Sabine Muschl
DOGAUDIT® Team: Cornelia Reithner, Elisabeth Linger, Carina Fyla, Sabine Muschl