Die Therapiebegleithunde

Der Hundeführer eines Therapiehundes muss überdurchschnittliche Gelassenheit und besondere Kompetenzen an den Tag legen. Immerhin hat man es mit Menschen zu tun, die sich nicht immer logisch und eigenverantwortlich verhalten. Sicherheit steht bei der Arbeit mit Kindern und beeinträchtigten Menschen an oberster Stelle. Eine standardisierte Ausbildung und einheitliche Überprüfung unabhängiger und zertifizierter Stellen ist unverzichtbar. Immerhin hat ein Therapiehund im Laufe seiner Arbeit mit wechselnden Menschen (Therapeuten sowie Klienten) zu tun.
Der erste Teil der Schulhundeausbildung gleicht im Prinzip dem der Therapiehundeausbildung. Die bestmögliche Ausbildung ist erst nach einer gründlichen Wesensbeurteilung möglich. Wichtigstes Kriterium ist hierbei das Fehlen übertriebener Angst und Unsicherheiten. Der Hund sollte überdurchschnittlich gelassen gegenüber Lärmtoleranz sein, sowie hektischen oder unkontrollierten Bewegungen, Unterschreiten der Individualdistanz, aggressivem Verhalten und vielen Menschen auf kleinem Raum.
Eine Wesensbeurteilung im Vorfeld kann Enttäuschungen bei Hundehaltern und Stress bei den Hunden vorbeugen. Diese Art von Gelassenheit lässt sich bereits bei ganz jungen Hunden erkennen. Man muss also nicht erst auf die mögliche Aufnahmeprüfung im Alter von 18 Monaten bis 2 Jahren warten.
DOGAUDIT® entwickelt diese standardisierten Zertifizierungen. Sie bringen nicht nur den Therapiehundeführern und Therapiehunden nachgewiesene Qualifikationen. Auch deren Klienten bringen ihnen mehr Vertrauen entgegen. Ein Umstand der oft therapieunterstützend wirkt.
Leitung: Dr.in Gabriele Velich
DOGAUDIT® Team: Elisabeth Mannsberger, Andrea Nowy, Nicole Henschl, Mag.a Dr.in Barbara Bohn, Helga Widder, Alexandra Baldessarini, Cornelia Lorenz