Auditoren und Prüfer Ausbildung

Auditoren oder Auditorinnen verfügen bereits über nachweisliche Kompetenzen in der Kynologie, wie etwa akademisch geprüfte Kynologen oder Kynologinnen, Tierärzte oder Tierärztinnen mit entsprechender Fachkompetenz, sowie Personen aus dem Tierschutz und tierschutzqualifizierte Hundetrainer oder Hundetrainerinnen mit langjähriger praktischer Erfahrung.
Als Zweitauditoren oder Zweitauditorinnen eignen sich Personen mit Auditorenausbildung im Rahmen der ISO. Auch wenn ihnen große Erfahrung in der Kynologie fehlt. Sie können den ersten Auditor im Bereich „allgemeines Auditwesen“ unterstützen und ihre Kompetenzen einbringen.
Die Ausbildung umfasst inhaltliche Bereiche sowie Faktoren wie Lösungsorientiertheit, Überparteilichkeit und Fairness. Die Grundausbildung im generellen Auditwesen überliefert nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch Erfahrungswerte aus der Praxis (z.B.: Rollenspiele). Jeder Bereich der DOGAUDIT® entspricht einem Modul, das unabhängig voneinander absolviert werden kann.
Um die Unbefangenheit zu gewährleisten dürfen Berater oder Beraterinnen den eigenen Betrieb nicht bzw. nicht ohne unabhängigen Zweitauditor oder Zweitauditorin auditieren. DOGAUDIT® Auditoren und Auditorinnen werden alle 2 Jahre auf die weitere Eignung hin überprüft.
Grundlagen des QM in der DOGAUDIT®
Leitung: Birgit Wakonig, Bsc.
DOGAUDIT® Team: in Abklärung