Überprüfung von Mensch-Hunde-Teams

Überprüfung von Mensch-Hunde-Teams

Täglich sind wir Situationen ausgesetzt, in denen das konfliktfreie Führen auf die Probe gestellt wird. Die Alltagsprüfung für alle Hunde und die Mensch-Hunde-Team Prüfung sind ein unabhängiger Nachweis des Grundwissens über den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Sozialpartner Hund im täglichen Leben.

Wer seinen Hund in Alltagssituationen entsprechend einschätzen kann, besitzt die Mittel und die Möglichkeiten kritische Situationen zu vermeiden oder zu bewältigen. Der Hund soll einfache Übungen ausführen können und ein angemessenes Sozialverhalten in der Öffentlichkeit zeigen.

Das Wissen um das Verhalten des Hundes und um die eigenen Fähigkeiten bringt auch eine gewisse Selbstsicherheit bei Hundehaltern mit sich. Diese wirkt sich positiv auf die Beziehung zum Hund aus und so wird aus darauf ein funktionierendes Mensch-Hunde-Team.

Mensch-Hund-Team-Prüfung/BH-VT


Zweck der Mensch-Hund-Team-Prüfung für alle Hunde

Zweck dieser Prüfung ist der Nachweis eines Grundwissens des Hundehalters über den verantwortungsbewussten Umgang im Alltag, sowie das konfliktfreie Führen des Hundes durch schwierige Situationen. Der Hundehalter sollte den Hund in Alltagssituationen entsprechend einschätzen können, um kritische Situationen zu vermeiden oder zu bewältigen. Der Hund soll einfache Gehorsamsübungen ausführen können und ein angemessenes Sozialverhalten in der Öffentlichkeit zeigen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Es darf jeder Hundehalter mit jedem Hund eine Prüfung ablegen. Der Hund muss am Tag der Prüfung das 12. Lebensmonat vollendet haben.

Der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung und Impfpass inkl. Chipnummer und Registrierungsnachweis des Hundes ist vor der Prüfung vorzulegen.

Inhaltliche Gliederung der Prüfung

  1. Der Hundehalter muss bei der Prüfung den Nachweis erbringen, dass er an einem Sachkunde- Vortrag, der von Dogaudit geprüften Personen gehalten wurde, teilgenommen hat. Alternativ dazu werden nach den jeweiligen Hundehalteverordnungen der Landesregierungen verpflichtende Sachkundenachweise anerkannt. Der Vortrag muss Folgendes beinhalten:
  • Entwicklungsphasen des Hundes
  • Ernährung und Pflege des Hundes
  • Grundsätze des Tierschutzes
  • Lernverhalten des Hundes
  • Ausdrucksverhalten des Hundes
  • Verhalten des Hundehalters gegenüber der Gesellschaft
  • Hinweis auf Impfungen, Entwurmungen, gesundheitliche Aspekte
  • Hund auf Reisen
  • Vorschriften der Hundehaltegesetze auf das jeweilige Bundesland abgestimmt
  1. Überprüfung der Unbefangenheit

  2. Prüfung einfacher Gehorsamsübungen auf einem Freigelände oder in einer geeigneten Halle.]
  1. Prüfungsteil im Verkehr

Die einzelnen Abschnitte müssen erfolgreich abgelegt werden, damit der 3. Teil der Prüfung absolviert werden darf. Da der dritte Teil im öffentlichen Verkehr stattfindet, ist die Unbefangenheit Grundvoraussetzung zur Teilnahme am 3. Teil der Prüfung. Ebenso muss der Hund die einfachen Gehorsamsübungen positiv abgelegt haben, bevor eine Prüfung auf öffentlichen Flächen erfolgen kann.

Hier geht's zur Prüfungsordnung

Alltagsprüfung für alle Familienhunde


Zweck der Alltagsprüfung für alle Hunde

Zweck dieser Prüfung ist der Nachweis eines Grundwissens des Hundehalters über den verantwortungsbewussten Umgang im Alltag, sowie das konfliktfreie Führen des Hundes durch schwierige Situationen. Der Hundehalter sollte den Hund in Alltagssituationen entsprechend einschätzen können, um kritische Situationen zu vermeiden oder zu bewältigen. Der Hund soll einfache Gehorsamsübungen ausführen können und ein angemessenes Sozialverhalten in der Öffentlichkeit zeigen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Es darf jeder Hundehalter mit jedem Hund eine Prüfung ablegen. Der Hund muss am Tag der Prüfung das 12. Lebensmonat vollendet haben.

Der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung und der Impfpass inkl. Chipnummer des Hundes sowie Registrierungsnachweis sind vor der Prüfung vorzulegen.

 

Inhaltliche Gliederung der Prüfung

  1. Der Hundehalter muss bei der Prüfung den Nachweis erbringen, dass er an einem Sachkunde-Vortrag, der von Dogaudit geprüften Personen gehalten wurde, teilgenommen hat. Alternativ dazu werden nach den jeweiligen Hundehalteverordnungen der Landesregierungen verpflichtende Sachkundenachweise anerkannt. Der Vortrag muss Folgendes beinhalten: 
  • Entwicklungsphasen des Hundes
  • Ernährung und Pflege des Hundes
  • Grundsätze des Tierschutzes
  • Lernverhalten des Hundes
  • Ausdrucksverhalten des Hundes
  • Verhalten des Hundehalters gegenüber der Gesellschaft
  • Hinweis auf Impfungen, Entwurmungen, gesundheitliche Aspekte
  • Hund auf Reisen
  • Vorschriften der Hundehaltegesetze auf das jeweilige Bundesland abgestimmt
  1. Überprüfung der Unbefangenheit
  2. Verantwortungsbewusster Umgang mit dem Hund, Pflegehandlungen und Anlegen eines geeigneten Equipments
  3. Prüfung einfacher Gehorsamsübungen auf einem Freigelände oder in einer geeigneten Halle
  4. Prüfungsteil im Verkehr - Alltagsspaziergang

Die einzelnen Abschnitte müssen erfolgreich abgelegt werden, damit der nächste Teil der Prüfung absolviert werden darf. Da der fünfte Teil im öffentlichen Verkehr stattfindet, ist die Unbefangenheit Grundvoraussetzung zur Teilnahme am 5. Teil der Prüfung. Ebenso muss der Hund die einfachen Gehorsamsübungen positiv abgelegt haben, bevor eine Prüfung auf öffentlichen Flächen erfolgen kann.

Hier geht's zur Prüfungsordnung

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